Nach welchem Ebert ist die Straße benannt?
Auf diese Frage konnte bisher niemand eine eindeutige, auf eine klare Begründung gestützte Antwort geben. Jeder dachte sich seine Deutung selbst aus. Frau Dr. Gudula Zückert stellte sich die Frage ebenfalls, nachdem sie 1995 aus Berlin nach Strausberg gezogen war. Inzwischen hat sie eine Antwort gefunden, die sie am 22. Januar im Museum vorstellte.
Bis 1927 gab es in Strausberg den beiderseits unbebauten „Mittelweg“, der zwischen Berliner und Hegermühlen-Straße in südliche Richtung führte. Um 1927 begann an der Westseite des Weges der Bau einiger mehrgeschossiger Wohnhäuser; 1932 wurde der Fahrweg in „Friedrich-Ebert-Straße“ umbenannt. Damals konnte damit nur eine Ehrung des 1925 verstorbenen Reichspräsidenten gemeint sein, denn sein gleichnamiger ältester Sohn war zwar seit 1928 Mitglied des Reichstags, aber wenig bekannt.
Schon 1933 wurde der Straßenname wieder geändert: Der Anfang April kommissarisch eingesetzte Nazi-Bürgermeister, dem auch die örtliche Polizeigewalt übertragen wurde, verfügte am 19. April die Umbenennung einiger Straßen, darunter der „Friedrich-Ebert-Straße“, die dann wieder „Mittelweg“ hieß. Damit sollte offenbar die Benennung nach einem SPD-Politiker beseitigt werden. Als nach dem Zusammenbruch der faschistischen Herrschaft mit deren Spuren aufgeräumt wurde, betraf das auch die Straßennamen. Einige wurden schon 1945 geändert (darunter auch ältere mit „monarchistischem“ Bezug), andere erst einige Jahre später. Den Anstoß gab eine Verordnung der DDR-Regierung vom 30. März 1950, der zufolge sollten Namen mit militaristischem, faschistischem oder antidemokratischem Bezug durch andere ersetzt werden, die u. a. auf Personen mit besonderen Leistungen für den Fortschritt verweisen. Diese Richtlinie war für die örtlichen Volksvertretungen verbindlich.
Die Strausberger Stadtverordneten entschieden am 7. Juli 1950 einstimmig über die Umbenennung einiger Straßen (darunter des „Mittelwegs“ in „Friedrich-Ebert-Straße“). Eine genauere Begründung ist in den Akten nicht enthalten, aber der ehemalige Reichspräsident war als Namenspatron gemäß der Verordnung nicht geeignet. Sein Paktieren mit der Obersten Heeresleitung 1918 gegen die revoltierenden Arbeiter und Soldaten, die von ihm verfügte Auflösung der ganz legal gebildeten Koalitionsregierungen aus Sozialdemokraten und Kommunisten in Sachsen und Thüringen 1923 sowie einige weitere Entscheidungen stärkten die alten politischen, ökonomischen und militärischen Kräfte und begünstigten den späteren Weg zu Faschismus und Krieg.
Friedrich Ebert junior hingegen hatte sich anders entschieden. Wegen seiner antifaschistischen Haltung wurde er 1933 für 8 Monate in verschiedene Konzentrationslager eingesperrt. Nach dem Krieg trat er als Landesvorsitzender der brandenburgischen SPD für die Vereinigung der Arbeiterparteien ein und war auch einer der beiden Landesvorsitzenden der SED; 1948-1967 war er Oberbürgermeister Ostberlins und trug wesentlich zum Wiederaufbau der Stadt bei. Er setzte sich damit für den gesellschaftlichen Fortschritt ein (auch wenn dieser erste deutsche Versuch später scheiterte). Seine Auswahl als Namenspatron entsprach somit den Kriterien der Verordnung von 1950.
Einige Teilnehmer der lebhaften Diskussion wollten diesen Argumenten nicht folgen, sondern am Reichspräsidenten Ebert als Namenspatron festhalten. Niemand kann ihnen das verbieten.
Rolf Barthel
30.01. - 16-18:00 - am Bahnhof Strausberg (Vorstadt)
Auch wenn wir in Strausberg glücklicherweise kaum von betroffen sind wegen unserer kommunalen Wohnungbaugesellschaft und den Genossenschaften, kennt doch fast jeder einen Enkel, Tocher, Freund oder Oma die in einer der Städte wohnt die mit abgeprüft werden. Sagts ihnen weiter. über 20000 Menschen hats schon was genützt.
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